Angebote Haftentlassung

gefördert durch:

Allgemeine Information

Wir bieten folgende Unterstützung:


  • Praktische Hilfen bei der Haushaltsführung je nach Bedarf
  • Kontakt- und Orientierungsgespräche während der letzten Phase vor der Haftentlassung
  • Praktische Hilfe beim Umgang mit Behördern
  • Vermittlung weitergehender Hilfe
  • Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen bzw. Sucht- und Beratungsstellen
  • Unterstützung bei der selbständigen Haushaltsführung und Organisation des Tagesablaufes
  • Weitere Angebote:


  • Psychosoziale Einzelfallhilfe , soziale Gruppenarbeit
  • Kontakt- und Orientierungsgespräche in den JVA zu den Sprechstunden bzw. im Verein


  • Entlassungshilfe:


    1. durch Erstellung eines Hilfeplanes,
    2. Begleitung im Rahmen der Vollzugslockerungen zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
    3. Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte in der Haft (Familie, Partnerschaft)
    4. Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme im Rahmen der Entlassungsvorbereitung zu Behörden, Vermietern, Krankenversicherung bzw. vollzugsexternen Beratungsstellen
    5. Vorbereitungsmaßnahmen zur Übernahme in die Anschlussbetreuung


  • Begleitung nach der Entlassung zu Institutionen, Ämtern und Behörden zur Beantragung von Dokumenten oder Leistungen
  • Information und Aufklärung zu sozialrechtlichen Ansprüchen
  • Beratung und Betreuung bei Beziehungs- und Familienangelegenheiten
  • Mitwirkung bei der Wohnraumbeschaffung und Hilfe bei Mietangelegenheiten
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeit bzw. Aus- und Weiterbildung, Vermittlung an Netzwerkpartner
  • Vermittlung bei Suchterkrankungen bzw. medizinischen Angelegenheiten
  • Unterstützung bei der Schuldenklärung und Vermittlung an Schuldnerberatung
  • Eingeschränkte Teilnahme am „Wohnen auf Probe“ nach der Haftentlassung
  • Teilnahme an Freizeitangeboten
  • Unterstützung für Angehörige bei Inhaftierung eines Familienmitgliedes (soziale Kontakte, Existenzsicherung, Kontakt zu Kindern)
  • Wohnen nach der Haft


  • Zusammenarbeit mit der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG mbH)
  • Unterstützung bei der Beantragung eines Mietverhältnisses wenigstens 3 Monate vor Haftentlassung
  • Übergabe der Unterlagen an HWG mbH zur Prüfung
  • Weiterleitung und Besprechung von Mietangeboten nach Bonitätsprüfung
  • Unterstützung bei der Wohnraumsuche bei anderen Vermietern, falls über die HWG mbH kein Wohnraum verfügbar ist
  • Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen
  • Unterstützung bei der Beantragung und dem Erwerb der Erstausstattung für die Wohnung


  • unser Partner und Sponsor:

    Was tun nach der Haft

    „Die Gedanken schwirren im Kopf. Eigentlich freut man sich, es bald geschafft zu haben, wieder frei zu sein, wieder selbstbestimmt sein Leben führen zu können. Ein gewisses Einkommen, wenn auch nicht viel, ist relativ sicher um zu leben. Das Überbrückungsgeld wird zur Entlassung zumindest beim Arbeitslosengeld I und II nicht mehr angerechnet. Soweit man in Haft arbeiten konnte, was durch die Coronapandemie auch stark eingeschränkt war, wären das nicht die schlechtesten Starbedingungen.

    Doch Wohnraum ist die wichtigste Voraussetzung für einen ordentlichen Start in einen neuen, hoffentlich straffreien Lebensabschnitt. Hier ist der Knackpunkt, die Hoffnungslosigkeit, die Bauchschmerzen, wo hin nach der Entlassung.“
    Inflation, Energiekriese, Coronapandemie, Ukrainekrieg, Flüchtlingswelle sind große Worte mit fatalen Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsmarkt.

    Die Modernisierung der Wohnräume und die Neugestaltung des Wohnumfelds sollen Wohngebiete attraktiver machen. Durch die extrem gestiegenen Baukosten, wirkt sich das allerdings dann in den Mieten aus.

    Senioren (mit niedrigen Renten), Studenten, Alleinerziehende, Sozialleistungsempfänger, Menschen mit niedrigen Löhnen sind auf den sozialen Wohnraum angewiesen. Der Bedarf steigt stetig an. Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist hingegen weiter rückläufig.

    Die Angst keinen Wohnraum als inhaftierter Straftäter zu finden, ist groß. Jeder weiß, dass ein Vermieter unter diesen Umständen sich seine Mieter gut auswählen kann. Da sind „Knackis“ nicht die bevorzugte Zielgruppe. Dieser Umstand macht es auch umso schwerer, aus der Haft heraus Wohnraum zu finden. Die wenigsten Inhaftierten haben familiäre Unterstützung bei der Wohnungssuche. Viele Klienten glauben, dass eine zugesagte Wohnungsbesichtigung automatisch in einem Mietvertrag endet. Dem ist leider nicht so.



    Im Entlassungskurs versucht der Verein „Freie Straffälligenhilfe“ e.V. Halle die Inhaftierten bestmöglich auf die schwierigen Bedingungen nach der Haft vorzubereiten. Die Kursinhalte werden stets an die neuen Herausforderungen angepasst. So auch der Komplex „Wohnung nach der Haft“. Da auch immer weniger Wohnraum durch unseren Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden kann, wurden neue Akzente gesetzt.

    Immer mehr kommt es auf eine gute Vorbereitung der Klienten auf diese für sie außergewöhnliche Situation an.

    Wie haben sich der Wohnungsmarkt und die Chance auf Wohnraum im letzten Jahr geändert? Wie reagiert man, wenn die Wohnung einem nicht zusagt, aber Wohnraum dringend benötigt wird? Welche Kompromisse könnten geschlossen werden?

    Wer kann bei der Vorbereitung besser unterstützen als ein Vermieter selbst. Er kann seine Erwartungen von potentiellen Mietern am besten vorstellen und weiß genau, worauf er bei Wohnungsbesichtigungen achtet, um einen Mieter auszuwählen.
    Deshalb ist die langjährige Kooperation der Halleschen Wohngesellschaft mbH mit der Freien Straffälligenhilfe ein Gewinn für alle Beteiligten.

    Mit einer Mitarbeiterin der HWG mbH wird eine fiktive Wohnungsbesichtigung geprobt und geübt. Gemeinsam werden Argumente gesucht, Hilfestellungen gegeben und Checklisten zur Wohnungssuche erstellt. In konkreten Situationen ist es wichtig sich klar und deutlich auszudrücken, seine Bedürfnisse und Wünsche zu formulieren und dennoch offen für Alternativen zu sein. Ehrliches und gepflegtes Auftreten sind Grundvoraussetzung, wenn eine Wohnungsbesichtigung gelingen soll. Das hört sich einfach an. Für einige Teilnehmer ist dies eine völlig neue Erfahrung. Je näher an der Realität die Vorstellungen der Inhaftierten sind umso besser sind sie vorbereitet.

    Für die Unterstützung, die uns die HWG mbH im Entlassungskurs bietet, sind wir dankbar. Sie erleichtert die Integration von gestrauchelten Menschen in die Normalität.
    Ohne Wohnraum kann Resozialisierung kaum erfolgreich sein.

    Nach der Haftentlassung unterstützt die Freie Straffälligenhilfe die Klienten weiterhin bei der Wohnraumsuche, der Bewältigung von Behördenangelegenheiten oder der Beschaffung erster Einrichtungsgegenstände.

    Trotz bester Vorbereitung ist die Vermittlung in eigenen Wohnraum mit Stolpersteinen gepflastert. Manchmal helfen Übergangslösungen, um später eine eigene Wohnung zu finden. Das fordert aber viel Kraft, Geduld und Motivation der Klienten.

    Wir hoffen noch mehr Vermieter zu gewinnen, die wie die HWG mbH, unseren Klienten eine Chance geben.